In diesem Artikel finden Sie detaillierte Informationen zum Thema eRoaming und die Abrechnung von Ladevorgängen, die über das eRoaming Ladenetzwerk getätigt wurden.
Was ist eRoaming?
Die Ladestationen einzelner Anbieter decken in der Regel nicht die gesamte Fläche ab. Trotzdem brauchen FahrerInnen elektrischer Fahrzeuge flächendeckend die Möglichkeit, ihre Fahrzeuge zu Laden.
Dafür gibt es verschiedene eRoaming-Netzwerke über die mit einer einzigen Ladekarte auch Ladesäulen anderer Anbieter genutzt werden können. Das Prinzip ist das selbe wie bei der Nutzung von Mobilfunkverträgen im Ausland.
Mit aktiviertem eRoaming ermöglichen Sie den Kunden von eMobility Provider (EMPs), an Ihrer Ladeinfrastruktur zu laden. Sie machen Ihre Ladeinfrastruktur somit öffentlich zugänglich.
Liste der eMobility Provider die mit reev zusammen arbeiten.
Um das eRoaming an Ihrer Ladeinfrastruktur nutzen zu können, benötigen Sie die reev Plattform Pro Lizenz.
Mehr Informationen wie Sie eRoaming aktivieren können.
Abrechnung von eRoaming Ladevorgängen
Für eRoaming Ladevorgänge ist der Auszahlungspreis vertraglich festgelegt, da reev die Vermarktung Ihrer Ladeleistung übernimmt. Die aktuellen Auszahlungsbeträge können Sie der eRoaming Nutzergruppe in Ihrer reev Plattform entnehmen. Die FahrerInnen laden zu dem Tarif, den diese mit ihrem eMobility Provider vertraglich vereinbart haben.
Die Abrechnung der eRoaming Ladevorgänge erfolgt monatlich durch reev an Sie. Für die Ausschüttung der eRoaming Einnahmen über unseren Zahlungsdienstleister Stripe fallen pro Ausschüttung Gebühren i.H.v. 0,35€ an. Mit Einnahmen aus einem Monat können sie am übernächsten Monatsersten auf Ihrem Geschäftskonto rechnen.
Die Abrechnung erfolgt in folgenden Schritten:
Die Rechnungsstellung für eRoaming Ladevorgänge erfolgt durch reev nach Monatsabschluss. Für die Ladevorgänge für z.B. Mai 2024 wird die Rechnung an die eMobility Provider Anfang Juni 2024 erstellt.
Die eMobility Anbieter wiederum stellen ihren FahrerInnen die Ladevorgänge in Rechnung. Wann und wie das geschieht, wird direkt zwischen dem Fahrer oder der Fahrerin und dem eMobility Provider geregelt.
Sie als BetreiberIn erhalten die Einnahmen aus Roaming Ladevorgängen mit der monatlichen Auszahlung von Stripe auf Ihr angegebenes Geschäftskonto erstattet. Dabei erhalten Sie z.B. für im Mai 2024 getätigte Ladevorgänge eine Erstattung Anfang Juli 2024.
Das dazugehörige Rechnungsdokument finden Sie in Ihrer reev Plattform im Menüpunkt Abrechnung, Unterpunkt Rechnungen & Belege, Reiter eRoaming.