Info: Sämtlicher Ladestrom, der an Ihren öffentlich zugänglichen Ladepunkten geladen wird, ist anrechenbar. Also auch das Laden von registrierten MitarbeiterInnen und Poolfahrzeugen.
Voraussetzungen
Die Ladestationen sind eichrechtskonform. Ladegruppen ohne eichrechtskonforme Messwerte können keine öffentliche THG-Quote erzielen.
Die Ladegruppe ist öffentlich zugänglich und die Adhoc-Nutzergruppe ist für die Ladegruppe aktiviert.
Sie haben die Einstellungen für öffentliches Laden für die Ladegruppe hinterlegt und die BNetzA-Registrierung der Ladegruppe ist abgeschlossen.
In Monitoring → Ladeinfrastruktur sehen Sie in der Kachelübersicht der Ladegruppen Ihren Fortschritt zur öffentlichen THG-Quote. Eine Ladegruppe ist berechtigt, sobald alle Voraussetzungen erfüllt sind.
Badge | Bedeutung |
Erwirtschaftet THG-Quote | Die Ladegruppe erfüllt alle Voraussetzungen und erzielt Erlöse. |
THG-Registrierung ausstehend | Die Ladegruppe ist für die THG-Quote vollständig berechtigt, die Registrierung ist aber noch nicht erfolgt. Sobald sie abgeschlossen ist, wird der Status aktualisiert. |
THG: Adhoc-Nutzergruppe erforderlich | Die Adhoc-Nutzergruppe ist nicht aktiviert. Aktivieren Sie sie für die Ladegruppe, damit die Ladegruppe Erlöse erzielen kann. |
THG: Öffentliche Einstellungen erforderlich | Die öffentlichen Einstellungen (inkl. Registrierung bei der BNetzA) für die THG-Quote fehlen. Ergänzen Sie sie, damit die Ladegruppe Erlöse erzielen kann. |
THG: Eichrechtskonformität erforderlich | Die Ladegruppe ist nicht eichrechtskonform. Sie kann keine öffentliche THG-Quote erzielen. |
Antrag stellen
Folgende Schritte sind nötig, um öffentliche Ladepunkte für die THG-Quote zu aktivieren:
Öffnen Sie THG-Quote → THG-Home
Prüfen Sie die Voraussetzungen für jede Ladegruppe.
Klicken Sie auf „Aktivieren“.
Folgen Sie dem Aktivierungsprozess.
Frist zur Einreichung der THG-Quote für öffentliche Ladegruppen 2026: 31.12.2026
Aktueller Erlös für öffentliche Ladepunkte
Sie erhalten aktuell 7,5 Cent pro kWh für jeden Ladevorgang. Es werden nicht nur "öffentliche" Ladevorgänge über eRoaming und Adhoc-Laden, sondern auch die Lademengen von Ladevorgängen registrierter NutzerInnen (z.B. Mitarbeitende oder Poolfahrzeuge) angerechnet.
Status Ihrer THG-Quoten
Folgende Schritte sind nötig, um den Status Ihrer THG-Quote zu prüfen:
Öffnen Sie THG-Quote -> THG Status.
Wählen Sie den Bereich für Elektrofahrzeuge oder für öffentliche Ladepunkte.
Prüfen Sie den Status je Fahrzeug oder je Ladepunkt.
Öffnen Sie einen Ladepunkt, um den geschätzten Erlös seit dem 1. Januar des laufenden Jahres zu sehen.
Häufig gestellte Fragen
Wann gilt ein Ladepunkt als öffentlich zugänglich?
Der Ladepunkt muss im öffentlichen Raum stehen oder wenn er auf Privatgrund liegt, von einem unbestimmten oder nach allgemeinen Kriterien bestimmbaren Personenkreis genutzt werden können (z. B. Kundenparkplätze, Gewerbeflächen).
Nicht öffentlich zugänglich sind Ladepunkte z. B. auf Firmengeländen, die nur von namentlich bekannten Mitarbeitern genutzt werden dürfen.
Ist der angezeigte Erlös bei den öffentlichen Ladepunkten meine zukünftige Auszahlung?
Nein. Der Erlös für öffentliche Ladepunkte ist eine Schätzung über alle Ladepunkt Ihres reev Accounts. Der tatsächliche Betrag kann je nach Berechtigung der einzelnen Ladegruppen abweichen.
Wann erhalte ich meine Einnahmen aus den reev THG-Quoten?
Ihre reev THG-Quoten werden fürs Jahr gebündelt an das Umweltbundesamt (UBA) zur Zertifizierung weitergeleitet. Die Bearbeitung durch die UBA kann mehrere Monate dauern - leider haben wir hier keinen Einfluss darauf. Nach erfolgreicher Zertifizierung wird die Quote gehandelt und der Erlös auf Ihr Bankkonto ausgezahlt. Den Antragsstatus sehen Sie jederzeit in Ihrer reev Platform.
