In diesem Artikel finden Sie nähere Informationen rund um Ihr reev Abonnement und die Rechnungsstellung.
Grundsätzliche Informationen zur reev Lizenz finden Sie hier.
Lizenzzeitraum und -verlängerung
Im Menüpunkt Administration, Unterpunkt reev Abonnement finden Sie alle Informationen zu Ihrer bestehenden reev Lizenz und dem nächsten Abrechnungszyklus. Sollte es mehrere Lizenzzeiträume in Ihrer reev Platform geben, werden diese mit jedem Abrechnungszyklus (anteilig) angepasst.
Weitere Informationen zur Abrechnung von mehreren Lizenzzeiträumen
Die Verlängerung und Abrechnung Ihrer Lizenz erfolgt automatisch jeweils immer für weitere 12 Monate mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Vertragsende hin.
Weitere Informationen hierzu finden Sie in unseren Vertragsbedingungen.
Abrechnung Ihres reev Abonnements
Hinterlegen Sie im Menüpunkt Administration, Unterpunkt Abrechnungseinstellungen Reiter Vertragsverlängerung & Dienstwagen zuhause laden ihre Zahlungsdaten, um eine automatisierte Abrechnung Ihrer Lizenzkosten sicherzustellen.
Dies beinhaltet
Rechnungsadresse
E-Mail-Adresse für Rechnungen
Unternehmensname und -adresse
Zahlungsmittel
SEPA-Mandat oder
Kreditkarte
Im Menüpunkt Administration, Unterpunkt reev Abonnement finden Sie den Zeitpunkt der nächsten geplanten Zahlung. An diesem Tag wird von Ihrem angegebenen Zahlungsmittel der Rechnungsbetrag eingezogen. Im Reiter Zahlungshistorie finden Sie alle Rechnungsdokumente rund um Ihre Lizenzverlängerungen. Die Rechnung wird ebenfalls an die E-Mail-Adresse versendet, welche bei der Rechnungsadresse angegeben ist.
E-Rechnungen
Die E-Rechnung ist eine vollständig elektronische Form der Papierrechnung – von der Erstellung bis zur Verarbeitung. Anders als einfache PDF-Rechnungen umfasst sie den gesamten digitalen Prozess.
Ab dem 1. Januar 2025 wird die E-Rechnung in Deutschland für alle inländischen B2B-Transaktionen nach § 14 UStG verpflichtend. Unternehmen müssen dann elektronische Rechnungen senden und empfangen können. Eine Übergangsfrist bis 2027 erlaubt zunächst noch Papierrechnungen und nicht-standardisierte Formate.
Weitere Informationen finden Sie auf der FAQ-Seite des Bundesfinanzministeriums.
In Ihrer reev Plattform können Sie den Erhalt von E-Rechnung aktivieren und erhalten zukünftig elektronische Rechnungen über das Peppol-Netzwerk für die jährlichen Softwaregebühren.
Hinweis: Um E-Rechnungen empfangen zu können, benötigen Sie eine gültige Peppol-ID. reev kann keine Peppol-ID für Sie erstellen! Die Identifikationsnummer erhalten Sie von Ihrem selbstgewählten Anbieter, den Sie für die Teilnahme am E-Rechnungsverfahren nutzen.
Gehen Sie hierfür in den Menüpunkt Administration, Unterpunkt Abrechnungseinstellungen, Reiter Vertragsverlängerung & Dienstwagen Zuhause
und Hinterlegen Sie Ihre Peppol-Identifikationsnummer in der Sektion Elektronische Rechnungen.
Mehrere Lizenzzeiträume innerhalb einer reev Platform
Mit dem Erwerb einer Lizenz haben Sie im Normalfall die Gebühren für 24 Monate ab dem Onboarding der Ladepunkte abgegolten. Sollten Sie in der Zwischenzeit weitere Lizenzen erwerben, sind diese ebenfalls für 24 Monate bezahlt. Somit ergeben sich ggfs. mehrere Lizenzzeiträume innerhalb einer reev Platform. Mit jeder Verlängerung werden alle in den kommenden 12 Monaten anfallenden Lizenzen auf dasselbe Enddatum (anteilig) verlängert.
Ein Beispiel:
Am 07.12.2019 werden die Ladepunkte 1 + 2 in Ihrer reev Platform aktiviert. Die Lizenz ist für 24 Monate bis zum 06.12.2021 für die beiden Ladepunkte abgegolten.
Am 04.05.2020 werden die Ladepunkt 3 + 4 in Ihrer reev Platform aktiviert. Die Lizenz ist für 24 Monate bis zum 03.05.2022 für die beiden Ladepunkte abgegolten.
Die erste Lizenzverlängerung für die Ladepunkte 1 + 2 erfolgt am 07.12.2021 für 12 Monate. Der Abrechnungszyklus für diese Ladepunkte ist vom 07.12.2021 - 06.12.2022.
Alle Ladepunkte deren Lizenz in diesem Zeitraum ausläuft, werden ebenfalls anteilig auf dasselbe Enddatum verlängert. Da die Lizenz von den Ladepunkten 3 + 4 am 03.05.2022 ausläuft, fällt diese in den Zeitraum und wird somit ebenfalls anteilig für den Zeitraum 04.05.2022 - 06.12.2022 abgerechnet. Dieser Zeitraum beträgt sieben Monate und drei Tage. reev rechnet immer nur volle Monate ab, sodass die drei Tage dem Betreiber der Ladeinfrastruktur geschenkt werden.
Mit der ersten Lizenzverlängerung vom 07.12.2021 - 06.12.2022 werden die Ladepunkte 1 + 2 für 12 Monate abgerechnet, die Ladepunkte 3 + 4 für 7 Monate.
Mit der zweiten Lizenzverlängerung vom 07.12.2022 - 06.12.2023 werden alle vier Ladepunkte für 12 Monate abgerechnet. Somit werden langfristig alle Lizenzen auf die selben Abrechnungszeiträume gebracht.