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reev THG-Quoten | Zusätzliche Einnahmen generieren

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Verfasst von Fabian Bernhard
Vor über 2 Monaten aktualisiert

In diesem Artikel erfahren Sie, was die reev THG Quote ist und wie Sie mit ihr zusätzliche Einnahmen generieren können.


Was ist die THG-Quote?

Um den gleichbleibenden CO2-Emissionen im Verkehrssektor entgegenzuwirken, wurde mit der THG-Quote ein zusätzlicher Anreiz geschaffen, auf klimaschonende Antriebsarten umzusteigen. Wer CO2-emittierende Kraftstoffe in den Verkehr bringt – also die Mineralölindustrie – muss dafür zahlen. Und wer bereits auf CO2-ärmere Alternativen umgestiegen ist, profitiert. Aus diesem Grund können eMobility-NutzerInnen seit dem Jahr 2022 die entstehenden CO2-Einsparungen in Form der THG-Quote an die Mineralölkonzerne abtreten. reev ermöglicht es Ihnen, diese zusätzlichen Einnahmepotentiale ohne Aufwand nutzbar zu machen.

Wie kann ich die reev THG Quoten nutzen?

reev THG-Quote für Elektrofahrzeuge (reev Plattform Compact und Pro Lizenz)

Lademengen sind bei nicht-öffentlichen Ladevorgängen nicht quantifizierbar, weshalb der Gesetzgeber von einem durchschnittlichen jährlichen Verbrauch von 2.000 kWh pro reinem Elektrofahrzeug (BEV) ausgeht. Dies entspricht einer Übererfüllung der THG-Quote um 862kg CO2 pro eFahrzeug, was zu einer Auszahlung eines Pauschalbetrags pro eFahrzeug (BEV) führt. Der Erlös kann Preisschwankungen am THG-Quotenmarkt unterliegen und kann pro Jahr immer nur einmal pro eFahrzeug eingelöst werden:

  • Aktueller Erlös: 70€ oder mehr* pro eFahrzeug (BEV)

  • Voraussetzungen:

    • Sie als (Unternehmen/ Privatperson) müssen als Eigentümer im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1) angegeben sein.

    • Der Fördermechanismus der THG-Quote ist ein deutsches Instrument, somit ist die Beantragung nur in Deutschland zulässig.

    • Der Gesetzgeber sieht vor, dass die THG-Quote nur für rein elektrisch betriebene Fahrzeuge (BEV) und einmal pro Jahr anrechenbar ist.

  • Den Status Ihrer THG-Quote für eFahrzeuge können Sie im Menüunterpunkt THG Status einsehen (siehe Abb. 2). Dabei kann der jeweilige Status wie folgt beschrieben werden:

    • Eingereicht: Wir haben Ihre Elektrofahrzeugdaten erhalten und prüfen diese.

    • Nachbearbeitung: Sollten Ihnen Fehler beim Hochladen Ihrer Elektrofahrzeugdaten unterlaufen sein, senden wir Ihnen via eMail eine Korrekturanfrage. Bis zur Einreichung der korrigierten Daten befindet sich Ihr Fahrzeug im Status "Nachbearbeitung".

    • An Umweltbundesamt gesendet: Ihre Elektrofahrzeugdaten wurden zur Bescheinigung der THG-Quote an das Umweltbundesamt gesendet. Fahrzeuge, die sich in diesem Status befinden, können nicht mehr geändert oder gelöscht werden.

    • Genehmigt: Das Umweltbundesamt hat Ihren Antrag genehmigt.

    • Abgelehnt: Das Umweltbundesamt hat Ihren Antrag abgelehnt. Die Begründung zur Ablehnung wird Ihnen per eMail gesendet.

  • Sie erhalten den Pauschalbetrag nach erfolgreicher Zertifizierung und Handel der THG-Quote auf Ihr angegebenes Bankkonto ausgezahlt.

*Je nach Fahrzeugklasse erhalten Sie einen unterschiedlichen Betrag:

  • 70 €*/ Fahrzeugklasse M1

  • 105 €*/ Fahrzeugklasse N1

  • 721 €*/ Fahrzeugklasse N2

  • 1169 €*/ Fahrzeugklasse N3

  • 2520 €*/ Fahrzeugklasse M3


reev THG-Quote für öffentlich zugängliche Ladepunkte (reev Dashboard Pro)

Pro geladener kWh ergibt sich ein fixer Wert an Quotenüberfüllung (431g CO2), welcher veräußert werden kann. Der Erlös kann Preisschwankungen am THG-Quotenmarkt unterliegen. Sämtlicher Ladestrom der öffentlich zugänglichen Ladestation ist anrechenbar. Also auch interne Ladevorgänge von MitarbeiterInnen oder Laden von PHEV!

  • Aktueller Erlös: 3,5 Cent pro kWh für jeden Ladevorgang

  • Voraussetzungen:

    • Die Ladegruppe muss eichrechtskonform und öffentlich zugänglich im Sinne der Ladesäulenverordnung (LSV) sein.

    • Die Meldung der Ladepunkte bei der Bundesnetzagentur muss erfolgt sein.

    • Der Fördermechanismus der THG-Quote ist ein deutsches Instrument, somit ist die Beantragung nur in Deutschland zulässig.

  • Ladevorgänge können auch rückwirkend geltend gemacht werden, solange die zugehörigen Ladepunkte bei der Bundesnetzagentur öffentlich gemeldet sind.

  • Sie erhalten die Beträge nach erfolgreicher Zertifizierung und Handel der THG-Quote auf Ihr angegebenes Bankkonto ausgezahlt.

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