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Dienstwagen zuhause laden | Allgemeine Informationen & FAQ

So funktioniert das Dienstwagen zuhause laden mit reev, wer welche Aufgaben hat und die wichtigsten Fragen.

In folgendem Artikel werden die wichtigsten Fragen zum reev Dienstwagen zuhause laden beantwortet.

So funktioniert's

Beim Dienstwagen zuhause laden werden private und dienstliche Ladevorgänge an der heimischen Ladestation von Dienstwagenfahrerinnen und Dienstwagenfahrern getrennt und verbrauchsgenau erfasst.

Die Erstattung der dienstlichen Ladekosten erfolgt entweder automatisiert oder über monatliche Auslagenbelege.

Welcher Weg genutzt wird, entscheidet der Arbeitgeber einheitlich für alle Fahrerinnen und Fahrer.
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Die Autorisierung an der Ladestation erfolgt über die reev App, einen RFID-fähigen Mitarbeiterausweis oder eine RFID-Ladekarte.

Wer macht was?

Die nächsten Schritte

Voraussetzungen

  • Eine reev-kompatible Wallbox. Bei manchen Modellen ist die reev Software bereits integriert, bei anderen wird sie über ein reev Connect Setup-Kit aktiviert. Die Liste der kompatiblen Hersteller finden Sie hier: https://reev.com/kunden-partner/hardwarehersteller/

  • Eine Pro-Lizenz je Ladepunkt.

  • Ein MID-Zähler an der Wallbox für die rechtssichere Abrechnung.

  • Eine Netzwerkanbindung über LTE, LAN oder WLAN.

  • Ein Lizenzschlüssel (z. B. PI.XXXXXX) und die EVSE-ID des Ladepunkts (z. B. EXXXX).

Lizenz und Setup-Kit erhalten Sie über unsere Vertriebspartner.


Häufig gestellte Fragen

Muss ich als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter ein eigenes reev Platform-Konto anlegen? Nein. Nur Ihr Arbeitgeber benötigt ein reev Platform-Konto. Registrieren Sie sich nicht als Arbeitgeber und legen Sie kein eigenes Unternehmenskonto an. Folgen Sie stattdessen der Anleitung unter Einrichtung Schritt für Schritt.

Wer übernimmt die Kosten für Ladestation, Setup-Kit und Lizenz? Die Finanzierung stimmen Sie individuell zwischen Fahrerin oder Fahrer und Arbeitgeber ab. Die Kostenübernahme kann auch allgemein in einer eCar Policy des Unternehmens geregelt sein. Wir empfehlen, Wallbox und Setup-Kit erst zu kaufen, wenn Kompatibilität und Erstattungsregelung geklärt sind.

Zu welchem Strompreis laden Dienstwagenfahrerinnen und -fahrer zuhause? Zum eigenen Strompreis am Wohnort. Dazu hinterlegen Sie in der reev App Ihren Preis pro kWh und laden einen Nachweis hoch (z. B. Stromrechnung oder Vertrag). Die Erstattung wird automatisch berechnet, sobald der Preis hinterlegt ist. Ihr Arbeitgeber kann Preis und Nachweis als Administrator einsehen und prüfen. Mehr dazu: Stromtarif angeben.

Wie lange dauert es bis zur Einladung in die reev App? Sobald Sie den Lizenzschlüssel und die EVSE-ID unter https://reev.com/anmeldung-dienstwagen-zu-hause-laden/ eingegeben haben, prüft reev Ihre Angaben und die Verbindung der Wallbox. Nach erfolgreicher Prüfung und wenn die Wallbox online ist, werden Sie innerhalb von 24 Stunden in die reev App eingeladen. Prüfen Sie bitte, ob die Wallbox online ist und ob Lizenzschlüssel und EVSE-ID korrekt eingegeben wurden.

Wie ist der Abrechnungszeitraum? Dienstliche Ladevorgänge werden über den Monat gesammelt und zu Beginn des Folgemonats verarbeitet. Am dritten Tag des Folgemonats werden die Belege bzw. die Rechnung erstellt.

Wie können Fahrerinnen und Fahrer ihren Verbrauch einsehen? In der reev App sehen Sie den Ladeverlauf und können Ladevorgänge per Fernstart und Fernstopp steuern. Die Belege der Heimladevorgänge werden zusätzlich monatlich per E-Mail versendet.

Können weitere Personen an der Wallbox laden? Zuhause muss eine Zugangsbeschränkung eingerichtet sein, damit der Verbrauch individuell und rechtssicher erfasst werden kann. Bei gemeinschaftlicher Nutzung (z. B. Partnerin, Nachbar, Gäste) empfiehlt sich ein mit dem Arbeitgeber abgestimmtes Authentifizierungssystem.

Beispiel:

  • Dienstliche Ladevorgänge starten Sie über die reev App oder die Firmenkarte.

  • Private Ladevorgänge starten Sie mit einer separaten privaten RFID-Karte.

  • Weitere Personen nutzen jeweils eine eigene RFID-Karte.

So werden alle Ladevorgänge getrennt erfasst. Dem Arbeitgeber werden nur die dienstlichen Ladekosten übermittelt.

Welche technischen Anforderungen gelten für die Wallbox? Für die rechtssichere Abrechnung benötigt die Wallbox einen MID-Zähler und muss backendfähig sein. Eichrechtskonformität ist nicht zwingend erforderlich. Prüfen Sie die Kompatibilität Ihres Modells in der Herstellerliste, bevor Sie eine Wallbox kaufen. Am Installationsort muss Netzempfang vorhanden sein, wenn die Wallbox per SIM-Karte kommuniziert. Beauftragen Sie für die Installation eine Elektrofachkraft mit eMobility-Erfahrung.

Kann die reev Software in eine bereits installierte Wallbox integriert werden? Wenn die Wallbox die technischen Voraussetzungen erfüllt, ja. Dafür benötigen Sie ein reev Connect Set (Setup-Kit und Lizenzschlüssel).

Was müssen Arbeitgeber steuerlich und rechtlich beachten? Bei der Erstattung der Ladekosten handelt es sich um eine übliche, steuerfreie Auslagenerstattung. Zwischen reev und den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bestehen keine Rechnungen oder Gutschriften. Beim automatisierten Weg leitet reev die Erstattungsbeträge als durchlaufenden Posten im Namen und für Rechnung des Arbeitgebers weiter (siehe unten). Dadurch werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht zu Leistungserbringern (z. B. Stromverkauf). Die Stromkosten für die rechtssicher erfassten dienstlichen Ladevorgänge dürfen daher steuerfrei erstattet werden.

Wofür dient die Sammelrechnung beim automatisierten Weg? Bei der automatischen Erstattung sammelt reev die Erstattungsbeträge beim Arbeitgeber ein und zahlt sie im Namen und für Rechnung des Arbeitgebers an die Fahrerinnen und Fahrer aus. Die Beträge sind für reev ein durchlaufender Posten. Sie gehören nicht zum Entgelt für die Leistungen von reev und sind nicht umsatzsteuerpflichtig. Die Sammelrechnung ist deshalb eine Zahlungsübersicht mit Zahlungsaufforderung. Sie berechtigt nicht zum Vorsteuerabzug. Die Leistungen von reev stellt reev separat in Rechnung. reev leitet genau den Betrag weiter, den reev erhält, ohne Aufschlag. Die Fahrerinnen und Fahrer erhalten die Auszahlung erst nach Eingang der Zahlung des Arbeitgebers. Die Zahlungsabwicklung übernimmt Stripe. Fahrerinnen und Fahrer sind Privatpersonen und erhalten statt einer Rechnung einen Auslagenbeleg.

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